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Prüfbereich · HolidayCheck

HolidayCheck-Bewertung entfernen lassen

Eine HolidayCheck-Bewertung entfernen zu lassen gelingt oft über die Details: Ausführliche Reiseberichte enthalten fast immer konkrete Tatsachenbehauptungen, und je konkreter eine Behauptung ist, desto besser lässt sie sich widerlegen.

Stand: August 2026

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Ferienapartments an der Nordsee bei bedecktem Himmel mit Dünengras
IAusgangslage

Warum ein langer Verriss mehr schadet als zehn kurze Lobe

HolidayCheck ist im deutschsprachigen Raum die Referenz für Urlaubsentscheidungen. Die Weiterempfehlungsrate steht groß über Ihrem Profil, und ein großer Teil der Interessenten liest vor der Buchung gezielt zuerst die negativen Berichte.

Der lange Fließtext, der den Schaden anrichtet, ist zugleich der Ansatzpunkt. Wo eine reine Notenbewertung kaum angreifbar bleibt, lassen sich falsche Angaben zu Zimmergröße, Sauberkeit oder Vorfällen einzeln widerlegen. Häufiges Ergebnis ist eine Teilentfernung: Die Meinung bleibt stehen, die falschen Passagen verschwinden.

IIPrüfgegenstand

Welche HolidayCheck-Bewertungen angreifbar sind

Typische Konstellationen, in denen wir Erfolg haben:

01

Falsche Angaben im Reisebericht

„Der Pool war die ganze Woche gesperrt“ oder „niemand vom Personal war ansprechbar“ lässt sich anhand Ihrer Unterlagen überprüfen und widerlegen.

02

Bewertung ohne Aufenthalt

Kein Gast, keine Bewertung. Passen Reisezeitraum oder geschilderte Details nicht zu Ihren Buchungsunterlagen, ist das der Hebel.

03

Veraltete Zustände

Kritik an Mängeln, die längst behoben sind, führt Leser in die Irre, wenn sie als aktueller Zustand dargestellt wird.

04

Kritik außerhalb Ihrer Leistung

Flugverspätung, Wetter, Strandqualität: Was nicht Ihre Unterkunft betrifft, gehört nicht in Ihre Bewertung.

05

Angriffe auf Gastgeber oder Personal

Persönliche Herabsetzungen namentlich genannter Mitarbeiter verletzen deren Persönlichkeitsrecht und sind ein eigenständiger Löschgrund.

06

Erpressungsversuche

„Preisnachlass, sonst schreibe ich, was hier los war“: Die Drohung dokumentieren, sie trägt das Löschungsverlangen.

IIIVerfahrensweg

So läuft die Entfernung bei HolidayCheck

Wir zerlegen den Bericht Behauptung für Behauptung und greifen gezielt die falschen Passagen an:

  1. 01

    Sie senden uns den Link zur Bewertung und Ihre Sicht: Welche Aussagen stimmen nicht, was lässt sich belegen?

  2. 02

    Wir trennen juristisch zwischen geschützter Meinung und angreifbarer Tatsachenbehauptung, Passage für Passage.

  3. 03

    Wir reichen das Löschungsverlangen ein, gestützt auf die widerlegbaren Behauptungen und die Bewertungsrichtlinien.

  4. 04

    HolidayCheck leitet die Beanstandung zur Stellungnahme weiter. Bleibt der Beleg des Verfassers aus, wird entfernt, häufig zumindest als Teilentfernung der falschen Passagen.

  5. 05

    Gegen identifizierbare Verfasser machen wir Schadensersatz und die Kosten der Rechtsverfolgung geltend.

IVHäufige Fragen

Fragen zu HolidayCheck

Was bringt mir eine Teilentfernung, wenn die schlechte Note bleibt?

Mehr, als die meisten erwarten. Buchende lesen den Text, nicht nur die Sonnensymbole. Fallen die drastischen falschen Passagen weg, verliert der Bericht seine abschreckende Wirkung, auch wenn die Bewertungszahl unverändert bleibt. Bei gravierenden Verstößen wird ohnehin vollständig entfernt.

Der Aufenthalt liegt über ein Jahr zurück. Kann ich noch vorgehen?

Ja. Der Löschungsanspruch entsteht so lange neu, wie der rechtswidrige Inhalt online steht und weiter schadet. Das Alter der Bewertung spielt für die Beanstandung deshalb keine Rolle. Für Schadensersatzansprüche gelten dagegen Verjährungsfristen, hier sollten Sie nicht zu lange warten.

Sollte ich parallel öffentlich auf den Bericht antworten?

Eine ruhige, sachliche Gastgeberantwort ist sinnvoll, weil Mitleser sie mitlesen. Verzichten Sie dabei auf Vorwürfe und auf rechtliche Drohungen. Auf Buchende wirkt ein gereizter Gastgeber abschreckender als die Kritik, um die es eigentlich geht.

Formular 01

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