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Google-Bewertung löschen lassen
Eine Google-Bewertung löschen lassen können Sie dann, wenn sie rechtswidrig ist: bei falschen Tatsachenbehauptungen, bei Beleidigungen und dann, wenn der Verfasser nie Kunde war. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und führen das förmliche Verfahren gegen Google.
Stand: August 2026
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Was eine einzelne Google-Bewertung wirklich kostet
Das Unternehmensprofil ist das Erste, was ein Interessent von Ihnen sieht, noch vor Ihrer Website. Der Sternewert steht direkt in der Suche und in Google Maps. Rechnen Sie einmal nach: Bei 40 Bewertungen und einem Schnitt von 4,7 zieht eine einzige Ein-Stern-Bewertung den Wert um rund 0,1 Punkte nach unten. Bei 15 Bewertungen sind es 0,25.
Google verlangt keinen Nachweis, dass der Verfasser je bei Ihnen war. Jeder mit einem Konto kann jedes Unternehmen bewerten: der verärgerte Nachbar, ein Wettbewerber, jemand, der Sie mit einem anderen Betrieb verwechselt. Darin liegt Ihr Ansatzpunkt. Behauptet der Verfasser einen Kundenkontakt, den es nie gab, muss er ihn im Beschwerdeverfahren belegen.
Welche Google-Bewertungen angreifbar sind
Nicht jede schlechte Google-Bewertung ist rechtswidrig. Diese sechs Fallgruppen sind es in aller Regel:
Bewertung ohne Kundenkontakt
Der Verfasser war nie bei Ihnen. Auf ein begründetes Löschungsverlangen hin muss Google bei ihm nachfragen. Bleibt der Beleg aus, wird die Bewertung entfernt.
Unwahre Tatsachenbehauptungen
„Das Fleisch war verdorben“ oder „die Rechnung war gefälscht“ sind überprüfbare Aussagen. Stimmen sie nicht, greift der Schutz der Meinungsfreiheit nicht.
Schmähkritik und Beleidigung
Sobald der Text die Person herabsetzt statt die Leistung zu bewerten, endet die Meinungsfreiheit. Beleidigungen sind zusätzlich nach § 185 StGB strafbar.
Bewertungen von Wettbewerbern
Bewertet ein Konkurrent Sie schlecht, ist das eine unzulässige Herabsetzung nach § 4 UWG. Auf den Inhalt kommt es dabei nicht an.
Verwechslung
Die Kritik gilt einem Betrieb mit ähnlichem Namen, einer anderen Filiale oder dem Vorgänger an Ihrer Adresse. Das kommt häufiger vor, als die meisten vermuten.
Erpressungsversuche
„Rabatt oder ein Stern“: Wer mit einer Bewertung Geld erzwingen will, begeht unter Umständen eine Nötigung. Sichern Sie Screenshots der Nachricht.
So läuft das Löschungsverfahren bei Google
Der „Melden“-Button im Profil prüft nur Googles eigene Inhaltsrichtlinien und führt bei rechtlichen Fragen selten zum Ziel. Wir gehen den förmlichen Weg:
- 01
Sie senden uns den Link zur Bewertung und schildern kurz, was daran falsch ist.
- 02
Wir prüfen kostenlos, ob die Bewertung rechtswidrig ist, und sagen Ihnen offen, wenn sie es nicht ist.
- 03
Wir reichen ein rechtlich begründetes Löschungsverlangen ein. Damit beginnt das förmliche Prüfverfahren: Google muss die Beanstandung an den Verfasser weiterleiten.
- 04
Kann der Verfasser den Kundenkontakt oder seine Tatsachenbehauptung nicht belegen, wird die Bewertung in aller Regel entfernt.
- 05
Steht seine Identität fest, machen wir Schadensersatz und die Kosten der Rechtsverfolgung bei ihm geltend, nicht bei Ihnen.
Fragen zu Google
Ich habe die Bewertung schon gemeldet, ohne Erfolg. Lohnt sich ein zweiter Versuch?
Ja. Der Melden-Button prüft ausschließlich Googles Inhaltsrichtlinien, nicht die Rechtslage. Ein rechtlich begründetes Löschungsverlangen ist ein anderes Verfahren mit einem anderen Maßstab: Dort liegt die Darlegungslast beim Verfasser. Eine frühere Ablehnung sagt über die Erfolgsaussicht deshalb wenig aus.
Der Verfasser ist anonym. Bringt das überhaupt etwas?
Für die Löschung spielt die Anonymität keine Rolle. Kann der anonyme Verfasser gegenüber Google den Kundenkontakt nicht belegen, wird die Bewertung entfernt, ohne dass Sie je erfahren, wer dahintersteckte. Nur für Schadensersatzansprüche brauchen wir die Identität. Ob sie sich ermitteln lässt, prüfen wir im Einzelfall.
Wie lange dauert es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Unsere Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Das Prüfverfahren bei Google dauert erfahrungsgemäß einige Tage bis wenige Wochen. Wie lange genau, hängt davon ab, ob der Verfasser auf die Beanstandung reagiert.
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