Prüfstelle für rechtswidrige Bewertungen
Unfaire Bewertungen löschen lassen — kostenlos für Sie.
Wir lassen rechtswidrige Bewertungen entfernen und machen Kosten und Schadensersatz beim Verursacher geltend. Für Sie entstehen keine Rechnungen, auch dann nicht, wenn die Durchsetzung scheitert.
- Kosten für den Betreiber
- 0 €
- bis zur Ersteinschätzung
- 24 Std.
- Portale abgedeckt
- 12+
Formular 01
Antrag auf kostenlose Erstprüfung
Bearbeitungszeit für Sie: etwa drei Minuten. Die Prüfung ist unverbindlich und kostenfrei.
Nicht jede schlechte Bewertung ist rechtswidrig. Diese hier schon.
Diese sechs Fallgruppen bilden den Kern unserer Prüfung. Liegt keine von ihnen vor, nehmen wir den Fall nicht an.
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Konkrete Aussagen, die sich überprüfen lassen und nicht stimmen. Meinungsfreiheit schützt sie nicht.
Bewertungen ohne Kundenkontakt
Der Verfasser war nie Ihr Kunde. Kann er den Kontakt nicht belegen, wird die Bewertung entfernt.
Schmähkritik
Sobald der Text die Person herabsetzt statt die Leistung zu bewerten, endet der Schutz der Meinungsfreiheit.
Bewertungen von Wettbewerbern
Bewertet ein Konkurrent Sie schlecht, verstößt das gegen das Wettbewerbsrecht. Auf den Inhalt kommt es nicht an.
Verwechslungen
Die Kritik gilt einem anderen Betrieb, einer anderen Filiale oder Ihrem Vorgänger an der Adresse.
Erpressungsversuche
„Rabatt oder ein Stern“: Die Drohung selbst ist der Löschgrund. Screenshots sichern.
Vier Schritte. Ihr Aufwand: die ersten drei Minuten.
- 01
Einreichen
Link zur Bewertung senden und kurz schildern, was daran falsch ist. Dauer: etwa drei Minuten.
- 02
Kostenlose Prüfung
Wir prüfen die Rechtslage und antworten innerhalb von 24 Stunden, ob ein Ansatzpunkt besteht.
- 03
Löschung durchsetzen
Wir reichen das rechtlich begründete Löschungsverlangen ein und führen das Verfahren bei der Plattform.
- 04
Schadensersatz holen
Kosten und Schaden machen wir beim Verursacher geltend, nicht bei Ihnen.
Worauf wir uns stützen
Die Ansprüche stehen im Gesetz, wir setzen sie nur durch. Die letzte Zeile gehört zur Ehrlichkeit dazu.
- §§ 823, 1004 BGBAnspruch auf Löschung
- Verletzt eine Bewertung Ihr Persönlichkeitsrecht oder Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, besteht ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung. Er richtet sich sowohl gegen den Verfasser als auch gegen die Plattform.
- § 824 BGBSchadensersatz bei falschen Tatsachen
- Wer unwahre Tatsachen behauptet, die den Erwerb oder das Fortkommen eines Unternehmens gefährden, haftet für den entstandenen Schaden. Das ist die Norm, aus der sich unsere Vergütung speist.
- § 4 UWGHerabsetzung durch Mitbewerber
- Bewertet ein Konkurrent Sie schlecht, greift das Wettbewerbsrecht unabhängig davon, was in der Bewertung steht. Der Verstoß liegt bereits darin, dass ein Mitbewerber sie geschrieben hat.
- §§ 185 ff. StGBBeleidigung und üble Nachrede
- Persönliche Herabsetzungen und ehrverletzende Behauptungen sind strafbar. Neben der Löschung kommt hier eine Strafanzeige in Betracht.
- Prüfpflicht der PlattformWarum das Verfahren wirkt
- Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Bewertungsportal eine konkret begründete Beanstandung an den Verfasser weiterleiten und ihn zur Stellungnahme auffordern. Genau das löst unser Löschungsverlangen aus.
- Art. 5 GGDie Grenze in die andere Richtung
- Meinungsäußerungen sind grundrechtlich geschützt, auch scharfe und ungerechte. Eine ehrlich gemeinte schlechte Bewertung müssen Sie aushalten. Solche Fälle nehmen wir nicht an.
Warum das für Sie nichts kostet
Wer eine rechtswidrige Bewertung veröffentlicht, haftet für den Schaden und für die Kosten der Rechtsverfolgung. Wir machen diese Ansprüche beim Verursacher geltend, statt Ihnen eine Rechnung zu schreiben.
Setzt es sich durch, sind wir bezahlt. Scheitert es, tragen wir das Risiko. Dahinter steckt kein Trick, sondern die Haftung des Verfassers. Sie ist auch der Grund, warum wir jeden Fall vorher ehrlich prüfen.
Das Modell im Detail| Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden | 0 € |
| Rechtlich begründetes Löschungsverlangen | 0 € |
| Vorgehen gegen den Verfasser | 0 € |
| Bei Misserfolg der Durchsetzung | 0 € |
Drei Branchen, ein Problem
Hotels und Ferienunterkünfte
Booking.com, HolidayCheck, TripAdvisor. Der Score steuert Ihr Ranking und damit die Auslastung. Ein Absacken von 8,7 auf 8,3 kostet Buchungen, und zwar jede Nacht.
E-Commerce und Marktplatzhändler
Amazon, Trustpilot, Trusted Shops. Koordinierte Sabotage durch Wettbewerber trifft Händler häufiger als jede andere Branche, und die Conversion-Rate reagiert sofort.
Gastronomie und lokale Betriebe
Google. Für einen einzelnen Eintrag stünde ein Anwaltsvorschuss nie im Verhältnis zum Streitwert. Deshalb kostet die Durchsetzung bei uns nichts.
Plattformen, für die wir Verfahren führen
Ihr Portal ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an. Die rechtlichen Grundlagen sind fast überall dieselben.
Auch die unbequemen
Was passiert, wenn die Bewertung berechtigt ist?
Dann nehmen wir den Fall nicht an und sagen Ihnen das offen. Eine ehrlich gemeinte Kritik müssen Sie aushalten, dafür gibt es die Meinungsfreiheit. Wir gehen ausschließlich gegen Bewertungen vor, die rechtswidrig sind.
Ist das wirklich komplett kostenlos?
Ja, für Sie entstehen keine Kosten. Wer eine rechtswidrige Bewertung veröffentlicht, haftet für den Schaden und für die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Ansprüche machen wir beim Verursacher geltend, statt Ihnen eine Rechnung zu schreiben. Scheitert die Durchsetzung, tragen wir das Risiko.
Wie lange dauert es, bis eine Bewertung gelöscht ist?
Die Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Das Verfahren bei der Plattform dauert je nach Portal einige Tage bis mehrere Wochen. Der größte Faktor ist, wie schnell der Verfasser auf die Beanstandung reagiert.
Muss ich selbst mit der Plattform oder dem Verfasser kommunizieren?
Nein. Sie liefern den Link und Ihre Sicht der Dinge, den Rest übernehmen wir. Nur wenn wir Belege aus Ihrem Haus brauchen, etwa Reservierungs- oder Bestelldaten, fragen wir gezielt nach.
Was ist, wenn mein Portal nicht dabei ist?
Fragen Sie trotzdem an. Der Löschungsanspruch gegen die Plattform und die Haftung des Verfassers sind fast überall dieselben, nur die Meldewege unterscheiden sich von Portal zu Portal.
Verschlechtert sich mein Profil, wenn ich gegen Bewertungen vorgehe?
Nein. Das Verfahren läuft zwischen uns, der Plattform und dem Verfasser. Für Besucher Ihres Profils ist davon nichts sichtbar. Öffentliche Drohungen in Kommentarantworten vermeiden wir bewusst, weil sie auf Mitleser abschreckend wirken.
Eine unfaire Bewertung kostet Sie jeden Tag Umsatz.
Die Prüfung kostet Sie drei Minuten und danach nichts mehr.
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